Geschäfte mit dem EU-Ausland
Die EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Zypern
Bei Geschäften zwischen Unternehmen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wird das „Abführen der Umsatzsteuer im richtigen Land“, nicht an der Grenze oder beim Zollamt geregelt, sondern auf den Umsatzsteuerformularen. Dazu brauchen Sie zusätzlich zu Ihrer Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.).
Damit die Umsatzsteuerformulare von der Buchführungssoftware richtig ausgestellt werden, sind diese Rechnungen auf besondere Konten zu buchen. Zusätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Lieferung(/kontenplan/zusatzinformationen/lieferung-eu-ausland/) oder eine Leistung(/kontenplan/zusatzinformationen/leistung-und-ausland/) handelt.
Eingangsrechnung - Lieferung/Leistung aus dem EU-Ausland
Legen Sie Ihrem Lieferant im EU-Ausland Ihre Umsatzsteuer-ID-Nr. vor, erhalten Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Als Rechnungsempfänger müssen Sie die deutsche Umsatzsteuer ermitteln und an Ihr Finanzamt abführen. Gleichzeitig können Sie diese Umsatzsteuer, als Vorsteuer abziehen, wenn Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Kundenrechnung - Lieferung/Leistung an das EU-Ausland
Nur wenn Ihnen eine geprüfte und bestätigte Umsatzsteuer-ID-Nr. Ihres Kunden vorliegt, ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen. Dann schulden nicht Sie, sondern Ihr ausländischer Kunde, die Umsatzsteuer in seinem Land. Beim Warenverkauf brauchen Sie zusätzlich einen Nachweis, dass die Ware beim Kunden angekommen ist.