Inland Wareneinkauf §13b UStG

Die Steuerschuldumkehr, auch Reverse-Charge-Verfahren genannt, gilt für folgende inländische Lieferungen:

  • Einkauf von Gold sowie bestimmten Abfallwertstoffen oder Einkauf von größeren Mengen Metall.
  • Beim Handel mit Strom zwischen Unternehmen und Wiederverkäufern und beim Handel mit Gas zwischen Wiederverkäufern.
  • Einkauf von größeren Mengen von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen.

Einkauf von Abfallwertstoffen, Metallen, Strom und Gas

Erhalten Sie eine Eingangsrechnung über bestimmte Abfallwertstoffe, Metalle, Strom oder Gas ohne Umsatzsteuer, müssen Sie den Nettobetrag in das Feld 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen, die Umsatzsteuer direkt daneben und die Vorsteuer im Feld 67.

Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet PC, Schaltkreisen etc., wenn die Auftragssumme über 5.000 Euro liegt

Liegt die Auftragssumme beim Einkauf von Mobilfunkgeräten, Tablet-PC und Schaltkreisen über 5.000 Euro, erhalten Sie eine Eingangsrechnung ohne Umsatzsteuer. In diesem Fall müssen Sie den Nettobetrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in das Feld 84 eintragen, die Umsatzsteuer direkt daneben und die Vorsteuer im Feld 67.