Drittland Wareneinkauf

Erhalten Sie eine Materiallieferung aus einem Drittland (sonstigen Ausland) spricht man von „Import“. Ist diese Lieferung in Deutschland steuerpflichtig erhalten Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und zahlen die deutsche Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze, beim Zollamt oder an den Spediteur. Die Einfuhrumsatzsteuer wird in das Feld 62 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen.

Beispiel:

Ein deutsches Unternehmen erhält eine Materiallieferung aus der Schweiz zusammen mit der Rechnung über 500 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 95 Euro wurde beim Empfang der Ware an den Spediteur gezahlt.

Die Eingangsrechnung buchen Sie auf das Aufwandskonto „Steuerfreie Einfuhren“. Für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es auch ein eigenes Konto.