Drittland Empfangene Dienstleistung

Bei empfangenen Leistungen aus dem Drittland, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, erfassen Sie den Nettowert im Feld 84 der Umsatzsteuer-Voranmeldung und daneben die deutsche Umsatzsteuer. Die Vorsteuer ist im Feld 67 zu erfassen, wenn sie abziehbar ist.

Beispiel:

Ein amerikanischer Berater war für ein deutsches Unternehmen tätig für 500 Euro. Die Rechnung wurde ohne Umsatzsteuer ausgestellt, da diese Beratung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist. 

Dafür sind zwei Buchungen erforderlich. Sie buchen den Nettobetrag der Rechnung zunächst auf das Aufwandskonto „Leistung eines im Drittland ansässigen Unternehmens 19%“. Die Umsatzsteuer sowie die abziehbare Vorsteuer buchen Sie anschließend auf die Konten „Vorsteuer und Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG“.

Buchführungsprogramme erledigen die zweite Buchung in der Regel automatisch, wenn Sie das richtige Konto bzw. den richtigen Steuersatz eingeben.