One-Stop-Shop – OSS

One Stop Shop (OSS) - ausländische USt berechnen

Wer Privatkunden ausländische Umsatzsteuer berechnet, muss sich im entsprechenden Land steuerlich registrieren. Für Unternehmen, die nicht in mehreren Ländern gemeldet sind, wurde im Online-Portal www.bzst.de ein Bereich mit dem Namen »One-Stop-Shop« (kurz OSS) eingerichtet.

Dort können Sie das Unternehmen registrieren, erhalten Auskunft über die Höhe der Steuersätze der verschiedenen EU-Länder und können über das Portal die erforderlichen Steueranmeldungen übermitteln und das Geld abführen.

Die Steueranmeldungen sind vierteljährlich vorzunehmen, bis zum 20. Tag nach Quartalsende. Zur gleichen Zeit ist die Zahlung fällig. Diese erfolgt auf ein Konto der Bundesbank, Abschnitte 3a.10 bis 12 UStAE.

Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die Steuererklärungen an die entsprechenden Mitgliedsstaaten weiter, ebenso wie das Geld.