Digitales an EU-Privatkunden

Digitales an EU-Privatkunden

Bei Lieferungen und Leistungen über elektronische Schnittstellen an Privatkunden innerhalb der EU müssen Sie einem Privatkunden die Umsatzsteuer seines Landes berechnen, sowie der Freibetrag von 10.000 Euro pro Verkäufer im Jahr überschritten wird.

Dazu zählen Dienstleistungen in den Bereichen Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen und Internet, zum Beispiel der Bereitstellung und Wartung von Software, Apps, E-Books, Download- und Streamingdienste.

Wer Privatkunden ausländische Umsatzsteuer berechnet, muss sich im entsprechenden Land steuerlich registrieren. Für diese Art Umsätze gibt es eine Erleichterung, nämlich im Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (www.bzst.de) den Bereich »One-Stop-Shop« (kurz OSS).