Bauleistungen §13b UStG

Die Steuerschuldumkehr gilt nur, wenn zwei bauleistende Unternehmen miteinander Geschäfte machen. (§ 13b (2) Nr. 4 UStG).

Bauleistende Unternehmen laut Abschnitt und 13b.3 UStAE:

Unternehmen, die nachhaltig Bauleistungen ausführen. Nachhaltig heißt, mindestens 10% des Umsatzes im Vorjahr (Weltumsatz). Bauträger führen nur Bauleistungen aus, wenn sie auf fremden Grundstücken bauen. Alle bauleistenden Unternehmen erhalten vom Finanzamt die Bescheinigung Anlage "UST 1 TG". Bauträger, die auf eigenen Grundstücken bauen, erhalten diese Bescheinigung nicht.

Beispiele für Bauleistungen an Bauwerken laut Abschnitt 13b.2 UStAE:

  • Herstellung, Instandhaltung, Änderung, Abbruch
  • Außenanlagen, Erdarbeiten, Rohbau mit Dach, Innenausbau
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten über 500 Euro
  • und viele mehr

Keine Bauleistungen:

  • Planung und Überwachung
  • Materiallieferung, Miete für Arbeitsgeräte
  • und viele mehr

Den aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de

Rechnungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig erfassen: