Inland Erbrachte Leistung §13b UStG

Die Steuerschuldumkehr, auch Reverse-Charge-Verfahren genannt, gilt für folgende inländische Leistungen:

  • Wenn ein Unternehmen Bauleistungen erbringt, für ein Unternehmen, das selbst Bauleistungen ausführt.
  • Wenn ein Unternehmen Gebäudereinigungsleistungen erbringt, für ein Unternehmen, das selbst Gebäudereinigungsleistungen ausführt.

Wurde die Kundenrechnung über eine der o.g. Leistungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt, müssen Sie den Nettoumsatz in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in das Feld 60 eintragen, getrennt von den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen.

Bauleistendes Unternehmen erbringt Bauleistungen

Beispiel:

Sie schreiben eine Rechnung über eine erbrachte Bauleistung in Höhe von 500 Euro netto mit dem Hinweis auf die Steuerschuldumkehr gemäß § 13 b UStG. Ihr Kunde führt ebenfalls Bauleistungen aus, Sie haben von ihm die Anlage UST 1 TG erhalten.

Unternehmen erbringt Gebäudereinigungsleistung

Beispiel:

Sie schreiben eine Rechnung über eine erbrachte Gebäudereinigung in Höhe von 500 Euro netto mit dem Hinweis auf die Steuerschuldumkehr gemäß § 13 b UStG. Ihr Kunde führt ebenfalls Gebäudereinigungsleistungen aus, seine Anlage UST 1 TG liegt Ihnen vor.