Die Steuerschuldumkehr, auch Reverse-Charge-Verfahren genannt, gilt für folgende inländische Leistungen:
- Wenn das Unternehmen selbst Bauleistungen ausführt und Geschäfte mit anderen bauleistenden Unternehmen macht.
- Wenn das Unternehmen selbst Gebäudereinigungsleistungen ausführt und Geschäfte mit anderen Gebäudereinigungsfirmen macht.
Erhalten Sie eine Rechnung über eine der o.g. Leistung ohne Umsatzsteuer, wird der Nettobetrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Feld 84 eingetragen, die Umsatzsteuer direkt daneben und die Vorsteuer im Feld 67.
Bauleistendes Unternehmen empfängt Bauleistungen
Beispiel:
Sie sind ein bauleistendes Unternehmen und haben die Bescheinigung UST 1 TG vom Finanzamt erhalten. Ihnen liegt eine Rechnung über eine empfangene Bauleistung in Höhe von 500 Euro vor, mit dem Hinweis auf § 13b UStG.
Für eine Rechnung sind zwei Buchungen erforderlich. Sie buchen den Nettobetrag der Rechnung zunächst auf das entsprechende Aufwandskonto für "Leistungen nach § 13b" und anschließend die Umsatzsteuer auf die Konten“ Vorsteuer und Umsatzsteuer gemäß § 13 b UStG.“ Viele Buchführungsprogramme erledigen die zweite Buchung automatisch, wenn Sie das richtige Konto bzw. den richtigen Steuersatz eingeben.
Gebäudereinigungsfirma empfängt Gebäudereinigungsleistung
Beispiel:
Sie sind ein Gebäudereinigungsunternehmen und haben die Bescheinigung UST 1 TG vom Finanzamt erhalten. Ihnen liegt eine Rechnung über eine empfangene Gebäudereinigung in Höhe von 500 Euro vor, mit dem Hinweis auf § 13b UStG.