Die Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG gilt nur, bei einer Auftragsumme ab 5.000 Euro. (§13b (2) Nr. 10 UStG)
Beispiele laut Abschnitt 13b.7 UStAE:
Mobilfunkgeräte, Satellitentelefone zur drahtlosen Sprachübermittlung, Integrierte Schaltkreise wie Mikroprozessoren, CPUs vor dem Einbau in ein Endgerät, Tablet-Computer und Spielekonsolen. Ab einer Auftragssumme von 5.000 Euro.
Den aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de
Rechnungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung richtig erfassen: