Die Steuerschuldumkehr gilt nur, wenn zwei Gebäudereinigungsfirmen miteinander Geschäfte machen. (§ 13b (2) Nr. 8 UStG)
Beiden Unternehmen muss der amtliche Vordruck UST 1 TG vorliegen. Diesen Vordruck erhalten Unternehmen, die nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen ausführen. Nachhaltig heißt, mindestens 10% des Umsatzes im Vorjahr wurde durch Gebäudereinigungsleistungen erzielt.
Beispiele für Gebäudereinigung laut Abschnitt 13b.5 UStAE:
Keine Gebäudereinigung:
Den aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de